Bundestag nimmt Grundgesetzänderung zum Schutz des Verfassungsgerichts an
01.01.1970
Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Verfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften beschlossen. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP wurde am Donnerstag in namentlicher Abstimmung mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Am Freitag soll nun der Bundesrat über die Grundgesetzänderung entscheiden, die wesentliche Strukturen des Gerichts künftig in der Verfassung festschreiben soll.