Anwalt kündigt Berufung gegen Le-Pen-Urteil an
01.01.1970
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen wird nach Angaben ihres Anwalts Berufung gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern einlegen. Das am Montag verkündete Urteil, wonach Le Pen für fünf Jahre nicht für politische Ämter kandidieren darf, sei ein "Schlag für die Demokratie", sagte Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut vor der Zentrale ihrer Partei Rassemblement National (RN) in Paris. Le Pen bleibe weiter "kämpferisch", betonte Parteisprecher Laurent Jacobelli.