EuGH: Kindergeld für ausländische Arbeitnehmer auch bei einst illegaler Einreise
01.01.1970
Ausländern mit Arbeitserlaubnis in einem EU-Mitgliedsstaat stehen auch dann Familienleistungen für ihre Kinder zu, wenn diese außerhalb der EU geboren wurden und früher einmal womöglich illegal einreisten. Wenn sich der Arbeitnehmer rechtmäßig in dem EU-Land aufhalte, müsse er diesbezüglich ebenso behandelt werden wie Inländer und die einst rechtmäßige Einreise der Kinder nicht nachweisen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. (Az. C-664/23)