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Bundestag stimmt für neues Postgesetz - mehr Zeit bei der Zustellung von Briefen
Bundestag stimmt für neues Postgesetz - mehr Zeit bei der Zustellung von Briefen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Bundestag stimmt für neues Postgesetz - mehr Zeit bei der Zustellung von Briefen

Der Bundestag hat für die Modernisierung des in großen Teilen seit 1998 geltenden Postgesetzes gestimmt. Dadurch soll die Deutsche Post mehr Zeit bekommen, um normale Briefe zuzustellen, gleichzeitig sollen die Arbeitsbedingungen für Paketzusteller verbessert werden, wie aus dem nun gebilligten Text hervorgeht. Subunternehmer sollen zudem stärker kontrolliert werden.

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Bislang war es so, dass Standardbriefe in der Grundversorgung mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am nächsten Tag ankommen müssen und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Mit dem verabschiedeten Gesetz wird es keine festen Zielvorgaben für die ersten beiden Tage mehr geben. Danach sollen 95 Prozent der Standardbriefe in der Grundversorgung am dritten Werktag die Empfängerin oder den Empfänger erreichen, 99 Prozent müssen am vierten Werktag im Briefkasten liegen.

Mit dem geringeren Zeitdruck soll die Post auch ihre Kosten senken können. Durch die unlängst eingestellten Nachtflüge sollen zudem die CO2-Emissionen um 80 Prozent gesenkt werden, wie Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch bei der Aussprache im Bundestag sagte. Dennoch soll mit den beschlossenen Vorschlägen eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen gesichert werden.

Veränderungen sieht das Gesetz auch im Bereich der Paketzustellungen vor. Demnach sollen Pakete mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm zukünftig grundsätzlich von zwei Personen getragen werden. Ausnahmen soll es laut Gesetz geben, wenn dem Zusteller "ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung" steht.

Die Gewerkschaft Verdi hatte ein generelles Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche gefordert. Das modernisierte Gesetz sieht das zwar nicht vor, wohl aber verschärfte Kontrollpflichten. Demnach sollen sich Subunternehmer bei der Bundesnetzagentur lizensieren lassen müssen. Die Bundesnetzagentur soll zudem ein zu veröffentlichendes digitales Anbieterverzeichnis führen. Auch die Arbeitszeit von Beschäftigten der Branche soll den Angaben nach besser kontrolliert werden können. Bei Verstößen soll es Bußgelder geben.

Die Ampelfraktionen aus SPD, Grünen und FDP stimmten dem Gesetz zu, Union und AfD votierten dagegen. Die Gruppen der Linken und vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) enthielten sich.

M.Webber--RTC