RCA Telegram News California - Länder wollen von Scholz Klarheit bei Asyl-Frage und Pflichtversicherung

Länder wollen von Scholz Klarheit bei Asyl-Frage und Pflichtversicherung

Länder wollen von Scholz Klarheit bei Asyl-Frage und Pflichtversicherung

Vor dem Spitzentreffen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) haben die Länder von der Bundesregierung eine eingehende Prüfung von Asylverfahren in Drittstaaten gefordert. Unionsvertreter zeigten sich am Donnerstag überzeugt, dass solche Pläne umgesetzt werden könnten, die SPD-Länder waren hingegen skeptisch. Einig waren sich die Ländervertreter vor der Zusammenkunft mit Scholz in ihrer Forderung nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden durch Extremwetter.

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Das Bundesinnenministerium hatte für das Bund-Länder-Treffen Experten zur Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten befragt. Grundlage waren dabei im wesentlichen die Pläne Großbritanniens für Asylverfahren im ostafrikanischen Ruanda und Italiens Vereinbarung zu Asylverfahren in Albanien. Die Mehrheit der Experten zeigte sich dabei skeptisch zur Übertragbarkeit auf Deutschland und verwies auf hohe rechtliche und praktische Hürden.

Die Länder hätten sich nach einer intensiven Diskussion auf einen gemeinsamen Beschluss zu Asylverfahren in Drittstaaten verständigt, sagte Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU), der derzeit den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) innehat. Es werde die "sehr klare Erwartungshaltung" an den Bund geäußert, "hier tätig zu werden".

Der für die SPD-Seite auftretende niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) formulierte das vorsichtiger. Die vom Bundesinnenministerium befragten Experten hätten "einen ganzen Sack voll Probleme" aufgezeigt, sagte er bei einem gemeinsamen Pressestatement mit Rhein. Dies müsse nun weiter untersucht werden. Weil warnte aber davor, die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten als "Schlüssel" zur Lösung aller Probleme zu sehen.

Skeptisch zeigte sich auch Bremens SPD-Regierungschef Andreas Bovenschulte. Er sagte im ARD-"Morgenmagazin", Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU seien nicht geeignet, die Migration einzudämmen. Darüber werde seit Jahren diskutiert, bisher sei das in Europa aber noch nirgends erfolgreich umgesetzt worden.

Zuvor hatten eine ganze Reihe von Unions-Ministerpräsidenten die Bundesregierung bei Asylverfahren in Drittstaaten zum Handeln gefordert. Der Bund müsse "endlich bei der Drittstaaten-Lösung mit Aufnahmezentren in anderen Ländern aktiv werden", sagte Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) der "Augsburger Allgemeinen". Er forderte von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) "Verhandlungen mit Albanien, wie es Italien macht".

Einig waren sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten unterdessen bei einem weiteren Detail zur Bezahlkarte für Flüchtlinge. Sie unterstützten laut Rhein einen Vorschlag Hessens und Niedersachsens, dass Flüchtlinge über die Karte künftig maximal 50 Euro an Bargeld-Auszahlungen bekommen sollen. Um die Bezahlkarte war lange gerungen worden. Bundestag und Bundesrat hatten im April die rechtlichen Grundlagen für ihre Einführung beschlossen.

Bei dem wegen der langen Länder-Beratungen verspätetet begonnenen Treffen mit Scholz im Kanzleramt wollten die Länder zudem ihre Forderung nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden vortragen. Rhein sagte, eine Freiwilligkeit werde die Probleme nicht lösen. Er erwarte sehr intensive Diskussionen mit der Bundesregierung. Die Bundesländer seien aber "vollständig einig", dass eine Pflichtversicherung kommen müsse.

Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist seit Jahren in der Diskussion. Die Hochwasserkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg Anfang Juni hatte diese Debatte wieder angefacht.

Auch von großen Teilen der Ampel-Koalition wird die Pflichtversicherung befürwortet - die FDP lehnt sie hingegen ab. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bekräftigte am Mittwoch mit Verweis auf mehr Bürokratie und höhere Kosten für viele Menschen seinen Widerstand gegen eine Pflichtversicherung. Er schlug stattdessen eine Angebotspflicht der Versicherer vor. Betroffene könnten diese dann abschließen oder verzichten.

J.Morris--RTC