Dreieinhalb Jahre Haft für früheren Bürgermeister wegen Bestechlichkeit
Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Münster hat einen ehemaligen Bürgermeister einer Gemeinde wegen Bestechlichkeit zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein mitangeklagter Unternehmer soll wegen Bestechung für drei Jahre und drei Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Demnach sah es die Kammer als erwiesen an, dass der frühere Kommunalpolitiker den Unternehmer bei der Vergabe eines Grundstücks unrechtmäßig bevorzugt hatte.
2019 verkaufte der Bürgermeister in Vertretung der Gemeinde Ostbevern ein Grundstück für 351.000 Euro für den Bau einer Kindertagesstätte an die Gesellschaft des Unternehmers. Die beiden Männer vereinbarten im Voraus, dass der Bürgermeister für die bevorzugte Behandlung des Unternehmers 300.000 Euro erhalten sollte, womit der Politiker sein privates Eigenheim finanzieren wollte. Davon flossen lediglich 61.000 Euro. Dieses Geld zog das Gericht mit seinem Urteil ein.
M.Tran--RTC