RCA Telegram News California - Bundesdatenschützer hält Sperrung von KI-Chatbot in Deutschland für möglich

Bundesdatenschützer hält Sperrung von KI-Chatbot in Deutschland für möglich
Bundesdatenschützer hält Sperrung von KI-Chatbot in Deutschland für möglich / Foto: Marco BERTORELLO - AFP

Bundesdatenschützer hält Sperrung von KI-Chatbot in Deutschland für möglich

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine Sperrung des auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Chatbots ChatGPT in Deutschland für denkbar. "Grundsätzlich ist ein entsprechendes Vorgehen auch in Deutschland möglich", sagte eine Sprecherin von Kelber dem "Handelsblatt" am Montag. Sie bezog sich darauf, dass Italien als erstes westliches Land ChatGPT am Freitag aus Datenschutzgründen vorerst gesperrt hatte.

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Nach Angaben von Kelbers Sprecherin fällt dies in Deutschland jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Landesdatenschutzbehörden. Gleichzeitig habe Kelbers Behörde die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde bereits um "weiterführende Informationen" zur Sperrung von ChatGPT gebeten, hieß es weiter. Diese würden dann an die zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden und Landesmedienanstalten weitergegeben, erklärte die Sprecherin.

Der frühere Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, kritisierte das italienische Vorgehen gegenüber dem "Handelsblatt". Zwar nutze KI regelmäßig auch personenbezogene Daten zu Trainingszwecken, sagte er. "Soweit die Daten allerdings aus dem Internet bezogen werden, überwiegen regelmäßig die berechtigten Interessen der Entwickler gegenüber Schutzbedürfnissen von Betroffenen", gab er jedoch zu bedenken.

ChatGPT erstellt mit Hilfe von künstlicher Intelligenz und der Auswertung großer Datenmengen Texte. Die italienische Datenschutzbehörde kritisiert, ChatGPT der Firma OpenAI habe sich nicht an Datenschutz- und Jugendschutzregeln gehalten. Insbesondere habe OpenAI keine Rechtsgrundlage für das massenhafte Sammeln und Speichern personenbezogener Daten. Auch hole das Unternehmen keine Einwilligung der betroffenen Menschen ein und es fehle an Maßnahmen zum Jugendschutz, etwa einer effektiven Alterskontrolle für Minderjährige.

E.Persson--RTC