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Studie: Geplante Kindergrundsicherung zu niedrig - andere Berechnung gefordert
Studie: Geplante Kindergrundsicherung zu niedrig - andere Berechnung gefordert / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Studie: Geplante Kindergrundsicherung zu niedrig - andere Berechnung gefordert

Die Höhe der geplanten Kindergrundsicherung reicht laut einer Studie nicht aus, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Die Zahlungen müssten je nach Alter sechs bis 30 Prozent höher sein, um Entwicklungsmöglichkeiten und soziokulturelle Teilhabe zu sichern, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Studie der Verteilungsforscherin Irene Becker für die gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Positiv wird darin aber die vorgesehene Vereinfachung von Antragsverfahren gewertet.

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Für ein angemessenes Niveau, das Kinderarmut nachhaltig verhindert, müssten die Beträge anders berechnet werden, heißt es in der Studie. Je nach Altersstufe der Kinder und Jugendlichen müssten diese zwischen 30 und 191 Euro pro Monat höher ausfallen als derzeit von der Bundesregierung geplant. Die derzeitigen gesetzlichen Verfahren zur Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums kritisierte Becker als "in mehrfacher Hinsicht unzulänglich".

Die als ein zentrales Element der Kindergrundsicherung angestrebte Vereinfachung der Antragsverfahren kann laut Simulationsrechnungen der Böckler-Stiftung einen Beitrag leisten, um Kinderarmut zu bekämpfen. "Wenn dadurch alle aktuell 2,3 Millionen Kinder mit Unterstützungsanspruch auch wirklich Leistungen erhalten würden – statt wie bisher nur rund eine Million –, wirkt sich das vor allem längerfristig positiv aus", heißt es von Seiten der Stiftung.

"Das aktuelle Konzept der Bundesregierung stellt eine – in der Intention sinnvolle – Verwaltungsreform dar, aber das allein reicht nicht", erklärte dazu die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Böckler-Stiftung, Bettina Kohlrausch. "Niedrigere bürokratische Hürden bei der Antragstellung sind wichtig, sie ändern jedoch nichts daran, dass die geplanten Leistungen absehbar zu niedrig sind", kritisierte sie weiter.

Der Erfolg einer Kindergrundsicherung bei der Bekämpfung von Kinderarmut "steht und fällt mit der Bemessung des zu sichernden Existenzminimums", betonte Becker. Notwendig sei dafür ein "normativ akzeptables und methodisch stringentes Verfahren". Derzeit werde aber das soziokulturelle Existenzminimum nach einem relativ komplexen Verfahren berechnet, in dem sich "objektive" Statistiken zu Konsumausgaben von Haushalten im untersten Einkommensbereich und zum Teil "willkürliche" politische Vorgaben mischten, kritisierte die Forscherin.

So seien aus der Berechnung diverse Ausgaben gestrichen worden, unter anderem für Taschen, Regenschirme, Eis in der Eisdiele, Pflanzen und Tierfutter. Dadurch werde der zur Sicherung des Existenzminimums notwendige finanzielle Bedarf rechnerisch "gedrückt". Diese Vorgehensweise führe "zu einer systematischen Bedarfsunterdeckung", erklärte Becker.

Sie rief dazu auf, stattdessen die Konsumausgaben in der Mitte der Einkommensverteilung als Bezugspunkt zu nehmen. Soziokulturelle Teilhabe sollte dann als gerade noch gegeben betrachtet werden, wenn Haushalte bei den Ausgaben für Grundbedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen nicht mehr als 25 Prozent und bei sonstigen Bedürfnissen nicht mehr als 40 Prozent von der Mitte nach unten abweichen.

Haushalte, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten, diesen jedoch nicht wahrnehmen, sollten generell aus den Berechnungen ausgeklammert werden, um Verzerrungen zu vermeiden. Weiter sprach sich Becker dafür aus, die Höhe der Kindergrundsicherung jeweils an die reale Entwicklung der Verbraucherpreise anzupassen. Bei hoher Inflation sollten zudem unterjährige Anpassungen vorgesehen werden.

Nach dem von Becker vorgeschlagenen Berechnungsmodell würde der Studie zufolge bei der Kindergrundsicherung der monatliche Höchstbetrag für Kinder in Haushalten mit sehr niedrigen Haushaltseinkommen im Startjahr 2025 für Kinder unter sechs Jahren bei 560 Euro liegen, für Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bei 693 Euro und für Jugendliche bis unter 18 Jahren bei 827 Euro.

W.Janssens--RTC