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EU-Gesetz gegen Abholzung: Agrarminister klagen über Bürokratie
EU-Gesetz gegen Abholzung: Agrarminister klagen über Bürokratie / Foto: MICHAEL DANTAS - AFP/Archiv

EU-Gesetz gegen Abholzung: Agrarminister klagen über Bürokratie

Im Zusammenhang mit einem EU-Verbot von Produkten wie Kaffee, Kakao und Soja aus Abholzungsgebieten haben die Agrarminister mehrerer Mitgliedstaaten über bürokratische Auflagen geklagt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) warnte bei einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen im belgischen Genk vor "völlig inakzeptablen Bürokratielasten" für Waldbesitzer in Deutschland. Das Gesetz soll Produkte aus abgeholzten Gebieten etwa im Amazonas-Regenwald verbieten, gilt jedoch auch innerhalb der EU.

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Die entsprechende Verordnung ist bereits beschlossen und soll ab Ende dieses Jahres greifen. Unternehmen dürfen demnach keine Produkte mehr auf den EU-Markt bringen, wenn dafür Waldflächen abgeholzt oder gerodet wurden. Betroffen sind Rohstoffe wie Kautschuk, Holz und Leder, aber auch Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja und Rindfleisch.

Für die Umsetzung soll die EU-Kommission in Brüssel eine Risikobewertung aufstellen und Ursprungsländer nach ihrer Wahrscheinlichkeit für Abholzungen einstufen. Für Länder mit "hohem Risiko" sollen strengere Auflagen gelten: Firmen sollen vor der Ein- oder Ausfuhr ihrer Waren etwa eine Sorgfaltserklärung abgeben und mithilfe von Standortdaten nachweisen, dass für ihre Produkte seit 2020 keine Wälder abgeholzt wurden.

Eine solche Risikobewertung liegt bislang allerdings nicht vor. Nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WHO) müsste die EU deshalb alle Anbauländer gleichwertig behandeln - auch die 27 EU-Staaten. Die Auflagen für Länder mit "hohem Risiko" müssten demnach auch Unternehmen in Deutschland erfüllen.

"Es ist für Deutschland absolut inakzeptabel, dass wir als Risikoland für Entwaldung eingestuft werden", kritisierte Landwirtschaftsminister Özdemir am Dienstag. Das halte "keinerlei wissenschaftlicher Überprüfung stand". Er forderte die Kommission auf, "bis Ende des Monats" die erforderliche Risikobewertung vorzulegen. Ansonsten müsse die Frist für die Anwendung des Gesetzes ausgesetzt werden.

Die "sehr gute Idee" der EU-Verordnung werde "durch eine überbordende und praxisfremde Anwendung torpediert", erklärte auch der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP). Nach österreichischen Angaben hatte sich in der vergangenen Woche bereits eine Mehrheit von 20 EU-Ländern der Kritik angeschlossen. Die finnische Agrarministerin Sari Miriam Essayah forderte, die Anwendung zu verschieben.

Für Änderungen am Gesetzestext ist es zu spät, weil die Verordnung bereits vollständig beschlossen und rechtlich in Kraft ist. Für die erwartete Risikobewertung der EU-Kommission drängt vor den Europawahlen Anfang Juni die Zeit - danach dürfte die neue Kommission ihre Arbeit erst im Herbst aufnehmen, also kurz bevor das Gesetz greifen soll.

A.Romano--RTC