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BGH: Passagiere bekommen Ausgleich für verspäteten Flug nach abgesagter Kreuzfahrt
BGH: Passagiere bekommen Ausgleich für verspäteten Flug nach abgesagter Kreuzfahrt / Foto: PATRICIA DE MELO MOREIRA - AFP/Archiv

BGH: Passagiere bekommen Ausgleich für verspäteten Flug nach abgesagter Kreuzfahrt

Kann ein Kreuzfahrtschiff nicht auslaufen und wird der Rückflug nach Hause daraufhin annulliert oder ist stark verspätet, steht Reisenden eine Ausgleichszahlung von 400 Euro zu. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in mehreren am Dienstag veröffentlichten Urteilen. Verhinderte Teilnehmer einer Kreuzfahrt mit Aida Cruises waren vor Gericht gezogen.(Az. X ZR 162/23 u.a.)

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Der Fall machte im Jahr 2022 Schlagzeilen: Die Kreuzfahrt sollte unter anderem zu den Kanarischen Inseln führen, endete Anfang Januar aber vorzeitig in Portugals Hauptstadt Lissabon, da viele Mitglieder der Mannschaft an Covid-19 erkrankten. Die Passagiere wurden mit Charterflügen von Tuifly nach Hause gebracht. Die Flüge nach Hannover und Frankfurt am Main fielen aber aus beziehungsweise waren verspätet, so dass die Kläger erst einen Tag später ankamen.

Sie wandten sich an die Amtsgerichte Hannover und Frankfurt. In Hannover hatten sie zunächst keinen Erfolg, in der Berufung verurteilte das Landgericht Tuifly aber zu der Ausgleichszahlung von 400 Euro pro Passagier. In Frankfurt urteilten sowohl das Amts- als auch das Landgericht zugunsten der Kläger. Ebenso entschied nun der BGH nach der Prüfung der Urteile.

Zwar gibt es in der europäischen Fluggastrechteverordnung eine Ausnahme, wenn eine Pauschalreise "aus anderen Gründen als der Annullierung des Fluges annulliert wird". Diese Ausnahme sei aber hier nicht anwendbar, erklärte der BGH.

Die Klage stütze sich nämlich nicht darauf, dass der Flug wegen des Ausfalls der Reise nicht stattgefunden habe - sondern darauf, dass ein trotz der annullierten Reise vorgesehener Flug ausfiel beziehungsweise sich verspätete. In solchen Fällen seien Pauschalreisende genauso geschützt wie andere Fluggäste.

Der BGH wies die Revisionen von Tuifly gegen die Urteile aus Hannover und Frankfurt als unbegründet zurück. Den Klägern steht die Ausgleichszahlung zu.

Y.Lewis--RTC