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Neue Erkenntnisse: Palliativarzt aus Berlin soll acht Patienten ermordet haben
Neue Erkenntnisse: Palliativarzt aus Berlin soll acht Patienten ermordet haben / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Neue Erkenntnisse: Palliativarzt aus Berlin soll acht Patienten ermordet haben

Der im August in Berlin festgenommene Palliativmediziner soll noch deutlich mehr Menschen getötet haben als zunächst angenommen. Die Auswertung von Patientenunterlagen und gerichtsmedizinische Untersuchungen hätten zu dem Verdacht geführt, dass der 40-Jährige noch vier weitere Patientinnen und Patienten getötet habe, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag gemeinsam mit. Damit steigt die mutmaßliche Opferzahl auf acht.

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Zusätzlich zu den vier bislang bekannten Opfern soll der Arzt noch zwei Männer und zwei Frauen getötet haben. Laut Ermittlern soll der Mediziner, der bei einem Pflegedienst angestellt war, ihnen jeweils ein tödliches Medikamentengemisch verabreicht haben, ohne dass es dafür eine medizinische Indikation gab.

So soll er im Juni 2022 eine 70-jährige Frau in Tempelhof getötet und anschließend ein Feuer in ihrer Wohnung gelegt haben, um die Tat zu vertuschen. Im Januar dieses Jahres tötete er laut Staatsanwaltschaft einen 70-jährigen Mann in Neukölln, im April eine 61 Jahre alte Frau in Schöneberg und wenige Wochen später einen 83-jährigen Mann in seinem Hospizzimmer in Köpenick.

Die ursprünglich ermittelten vier Taten erfolgten im Juni und Juli dieses Jahres. Auch bei jenen Fällen hatte der Arzt anschließend Brände in den Wohnungen gelegt. Schon im Sommer hatten die Ermittler angekündigt, noch weitere Todesfälle zu prüfen. Dafür wurden in zwei Fällen auch mögliche Opfer exhumiert.

Der Mediziner wurde im August festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ursprünglich wurde gegen ihn wegen Totschlags und Brandstiftung ermittelt. Aufgrund zwischenzeitlich erlangter Erkenntnisse geht die Staatsanwaltschaft nach eigener Aussage aber mittlerweile von Mord aus. Der Beschuldigte habe "kein über die Tötung der Personen hinausgehendes Motiv gehabt", erklärte sie nun. Das Fehlen eines Tatanlasses erfülle das Mordmerkmal der Mordlust.

T.Parisi--RTC